LOGOPÄDISCHE THERAPIEN
Als Logopädin bin ich medizinisch, sprachwissenschaftlich und therapeutisch ausgebildet mit Staatsexamen.
Die Berufsbezeichnung "Logopädin" ist gesetzlich geschützt.
Hoher Qualitätsstandart auf Basis neuester Forschungsergebnisse
- individuelle Therapie - abhängig von den Bedürfnissen und Wünschen des Patienten
- vielfältige anerkannte Methoden nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen
- regelmäßige Fortbildungen und Teilnahme an Kongressen
- aktive Mitarbeit im Deutschen Bundesverband für Logopädie e.V.
Verordnungen
Logopädie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und wird von den Krankenkassen bezahlt.
Erwachsene ab dem
18. Lebensjahr sind allerdings zuzahlungspflichtig.
Grundlage für die Planung einer individuellen Therapie ist eine umfassende Diagnostik.
Zur Behandlung des Patienten gehört ebenso eine Beratung von Eltern und Angehörigen.
Auf Kassen- oder Privatrezept dauert jede Therapie 30, 45 oder 60 Minuten und findet in der Regel 1-2 x pro Woche statt.
Bei ärztlicher Verordnung führe ich die Therapie auch gerne bei Ihnen zu Hause oder in der Einrichtung
(z.B. Senioren- oder Pflegeheim) durch.
Verordnung können folgende Ärzte ausstellen:
- Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
-
Phoniater
-
Kinderärzte
-
Kinder- und Jugendpsychiater
-
Hausärzte
-
Allgemeinmediziner
-
Internisten
- Neurologen
-
Zahnärzte
-
Kieferorthopäden